STEUERBERATUNG KLASSIK

Finanzbuchhaltung

  • Erstellung der Finanzbuchhaltung aus den Unterlagen und Angaben des Mandanten
  • Überwachung und Hilfestellung bei von Mandanten selbst erstellten Finanzbuchhaltungen
  • Erstellung und Übermittlung der laufenden Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Berücksichtigung umsatzsteuerlicher Sondervorschriften (Organschaft, Wechsel der Steuerschuld, Bauleistungen, etc.)

Lohnbuchhaltung

  • Erstellung der Lohnbuchhaltung aus den Unterlagen und Angaben des Mandanten
  • Überwachung und Hilfestellung bei von Mandanten selbst erstellten Lohnbuchhaltungen
  • Erstellung und Übermittlung von Lohnsteuer-Anmeldungen, Beitragsnachweisen, Meldungen zur Sozialversicherung und Bearbeitung sämtlicher Bescheinigungen für Arbeitnehmer
  • Betreuung spezieller Branchen wie Baulohn, Gerüstbau, etc.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

  • Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) aus der selbst erstellten oder vom Mandanten vorgelegten Buchhaltung
  • Erstellung der Anlagenbuchführung
  • Übernahme der relevanten Daten in das Formular EÜR der Finanzverwaltung

Jahresabschluss

  • Erstellung des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) aus der selbst erstellten oder vom Mandanten vorgelegten Buchhaltung
  • Erstellung der Anlagenbuchführung
  • Überleitungsrechnung von der Handelsbilanz zur Steuerbilanz bzw. separate Erstellung von Handelsbilanz und Steuerbilanz auf Grund der Vorschriften des BILMOG

Betriebliche Steuererklärungen

  • Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung
  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Umsatzsteuer
  • Ausschüttungspolitik

Private Steuererklärungen

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Renteneinkünfte

Die obige Zusammenstellung ist beispielhaft und keinesfalls abschliessend, soll aber die in die einzelnen Tätigkeitsbereiche fallenden Arbeiten verdeutlichen. Übergreifend über alle Tätigkeiten gehört insbesondere die Überwachung und Einhaltung sämtlicher relevanter Fristen zu den Kernbereichen der steuerberatenden Tätigkeit und wird selbstverständlich gewährleistet.